Die AfD und ihre zweifelhaften Ideen zur direkten Demokratie

Passend zu den heutigen Wahlen in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg hier ein kurzer Blick auf einen Punkt im Wahlprogramm der AfD aus Rheinland-Pfalz:
Auf Seite 7 ihres Programms schreibt die Partei:

„Die AfD fordert Volksentscheide auf der Bundesebene und auf der Europäischen Ebene, so wie es sie auf kommunaler Ebene und Landesebene bereits gibt […] Volksentscheide müssen zu allen Fragen möglich sein…“

Mit dieser scheinbar bürgernahen und edlen Forderung in Zeiten von steigender Politikverdrossenheit macht die AfD deutlich, dass ihre Verständnis von unserem politischen System nicht sonderlich weit geht, denn hier liegt ein grundsätzliches Problem vor. Unser Grundgesetz weist in Art. 79, 3  die sogenannte Ewigkeitsklausel auf. Diese ist eine Reaktion der Grundgesetzväter auf die Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus. Art. 79,3 stellt fest, dass eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätzen berührt werden, unzulässig ist. Und hier liegt der Fehler der AfD: Die Bezeichnung „der Länder“ meint nicht die Bevölkerung, sondern die Bundesländer, oder anders: Volksabstimmungen oder Volksentscheide auf Bundesebene sind mit unserem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, so lange unser Grundgesetz existiert, gibt es hier nichts dran zu rütteln, auch nicht durch Abstimmungen. Mit Blick auf den Nationalsozialismus sollten klar sein, warum das auch gut so ist.

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